Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Die vorgesehenen Montageplätze und Aufstellungsorte müssen geräumt und frei zugänglich sein.
2 Nicht im Leistungsumfang enthalten: Putz- und Malerarbeiten.
3 Platz in Niederspannungshauptverteilung [NSHV] für die Absicherung eines Wechselrichters: Der Wechselrichter
ist vor Überspannung und Fehlerströmen zu schützen. Deshalb werden in der Unterverteilung ein
Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) und ein Sicherungsautomat installiert. Der FI benötigt einen Platz von
vier Teilungseinheiten in der Unterverteilung, für den Sicherungsautomaten werden 3 Teilungseinheiten
benötigt. Eine Teilungseinheit ist eine Maßeinheit für Schaltschrank-Komponenten und ist 18 mm
breit.
4 Platz in Niederspannungshauptverteilung [NSHV] für einen Smartmeter: Damit Sie die Stromflüsse in Ihrem
Haushalt überwachen und den Einsatz des Wechselrichters effizient gestalten können, wird ein Smartmeter
installiert. Dieser zeichnet die Stromflüsse auf und kommuniziert mit dem Wechselrichter. Der Smartmeter
benötigt 4 Teilungseinheiten. Eine Teilungseinheit ist eine Maßeinheit für Schaltschrank-Komponenten und
ist 18 mm breit.
5 Platz in Niederspannungshauptverteilung [NSHV] für einen Batteriespeicher: Der Platzbedarf, für die in der
Unterverteilung zu verbauenden Messgeräte, beträgt 7 Teilungseinheiten. Eine Teilungseinheit ist eine
Maßeinheit für Schaltschrankkomponenten und ist 18 mm breit.
6 Der vorstehende Angebotsvorschlag beruht auf Angaben, die Sie auf unserer Website oder im Dialog mit unseren
Kundenbetreuern gemacht haben.
7 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Xeight Solar Energy Solutions GmbH.
8 Bitte beachten Sie, dass die Leistungsklasse der Photovoltaikmodule sich um +/-5 Wp pro Modul je nach
Verfügbarkeit ändern kann. Eventuelle Mehr-/ Minderleistungen werden verrechnet.
9 Die Tragfähigkeit des Gebäudes ist durch die Bauherren zu prüfen.
10 Der AC-Überspannungsschutz schützt Elektroinstallation vor Überspannung. Diese kann vom Netz oder von der
PV-Anlage verursacht werden. Überspannungsschäden verursacht durch das Stromnetz (z.B. durch Netzschäden oder
Blitzeinschlägen in das Versorgungsnetz) können mittels des AC-Überspannungsschutzes verhindert werden. Bei
Erweiterungen oder Änderungen einer elektrischen Anlage nach DIN VDE 0100-443 ist der AC-Überspannungsschutz
seit 10/2016 Pflicht.
11 Der DC-Überspannungsschutz schützt den Wechselrichter und die Elektroinstallation vor Überspannungen,
verursacht bspw. durch Blitzschlag. Dieser Überspannungsschutz wird von einigen Gebäudeversicherungen
gefordert, wenn eine PV-Anlage installiert wird. Soll der DC-seitige Überspannungsschutz von Xeight installiert
werden, wird pro String ein Generatoranschlusskasten mit Überspannungsabsicherung installiert.
12 Gemäß Landesbauordnung muss ein Sicherheitsabstand von 1,25 m zu benachbarten Gebäuden, die durch
eine Brandschutzwand getrennt sind eingehalten werden. Die Prüfung und Freigabe des Belegungsplanes erfolgt
durch die Bauherren.
13 Es ist ein Zählerschrank entsprechend der aktuell gültigen Vorschriften des Netzbetreibers
bereitzustellen.
14 Eventuell erforderliche Anpassungen an der Niederspannungshauptverteilung nach Vorgabe des Netzbetreibers
werden nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber separat angeboten und ist kein Bestandteil obenstehender
Leistungen.
15 Sämtliche eventuell anfallenden Gebühren (bspw. Baugesuch, Allgemeine Installationskontrolle,
Zählerwechsel Netzbetreiber) sind vom Endkunden zu tragen.
16 Die Elektroinstallation Ihres Energiesystems erfolgt frühestens dann, wenn die bauseits gestellte
elektrische Unterverteilung den aktuell gültigen Anforderungen der Technischen Anschlussbedingungen des
Netzbetreibers entsprechen, sowie eine vom Kunden gestellte Internetverbindung nutzbar ist.
17 Mit der Abnahme endet unsere Installation und sämtliche Leistungen von Xeight sind erfüllt. Die
Leistungserfüllung ist unabhängig von der Abnahme bzw. Betriebsfreigabe durch den Netzbetreiber, zum Beispiel
infolge eines Zählertausches, ebenso ist die Leistungserfüllung unabhängig von möglichen Zusatz- oder
Nacharbeiten, die nicht Bestandteil dieses Angebots sind.
18 Für den Fall, dass keine speziellen Ziegel mit integrierten Dachhaken durch den Kunden beauftragt werden,
behalten wir uns vor, die Dachziegel, an denen Dachhaken zur Verankerung der PV-Anlage gesetzt werden,
entsprechend anzuschleifen.
19 Bei Gerüststellung weisen wir darauf hin, dass eine höhere Einbruchsgefahr vorliegt. Der Hausbesitzer muss
die Gefahrenerhöhung seiner Versicherung mitteilen. Wir bitten um Verständnis, dass wir für die
Gefahrenerhöhung keine Haftung übernehmen können.
20 Zahlung Skontiert
Wird Skonto in Anspruch genommen, werden nach der Auftragsbestätigung 80% des Bruttoverkaufspreises in Rechnung
gestellt und sind sofort zur Zahlung fällig. Nach erfolgter Inbetriebnahme, Aushändigung und des
Abnahmeprotokolls wird der Restbetrag in Höhe von 20 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt und fällig zur
Bezahlung. Eventuelle durch den Netzbetreiber verursachte Verzögerungen beim, Zählertausch haben keinen
Einfluss auf Rechnungstellung und Zahlungsziele.